16.04.2023
Liebe Slalom-Freunde,
nachfolgend die Links zu allen wichtigen Informationen rund um unser Slalom-Wochenende am 22. und 23. April 2023.
Ihr habt in den Ausschreibungen sicherlich gelesen, dass wir die Nenngelder, sowohl für den DMSB-Slalom wie auch für den Clubsportslalom um jeweils 10 Euro erhöht haben. Das hat bei uns aber nichts mit Gewinnmaximierung zu tun, sondern dient ausschließlich dazu, dass wir diese Veranstaltungen möglichst kostendeckend durchführen können. Die überall steigenden Kosten haben natürlich auch bei uns nicht Halt gemacht, allein die auch bisher schon nicht geringe Miete der Verkehrsübungsanlage wurde um ein Drittel erhöht, auch beim Rettungsdienst, Veranstalterversicherung, Pokale usw. wurden die Preise zum Teil deutlich angehoben. Daher blieb uns leider keine andere Wahl, als auch die Nenngelder zu erhöhen. Wir hoffen natürlich, dass ihr dafür Verständnis habt und freuen uns umso mehr auf eure Nennungen und euer Kommen.
Ausschreibungen für die 118. und 119. MCH/ADAC Automobilslaloms Heilbronn am 22. und 23. April 2023:
- Kurzausschreibung DMSB-Slalom
- DMSB-genehmigte vollständige Ausschreibung DMSB-Slalom
- Kurzausschreibung Clubsportslalom
- ADAC-genehmigte vollständige Ausschreibung Clubsportslalom
- Bulletin Nr. 1 - Nennungsschlussverlängerung DMSB-Slalom
- Bulletin Nr. 1 - Nennungsschlussverlängerung Clubsportslalom
Online Nennung (Nennungsschluss war 14.04.2023):
- Online Nennungsportal DMSB-Slalom
- Online Nennungsportal Clubsportslalom - Nachnennungen sind am Veranstaltungstag möglich
Teilnehmerliste und Statistiken:
- Teilnehmerliste DMSB-Slalom am 22. April 2023
- Teilnehmerliste Clubsportslalom am 23. April 2023
Streckenplan:
- Streckenplan DMSB-Slalom
- Streckenplan Clubsportslalom
Zeitplan:
- Zeitplan Samstag, 22. April 2023
- Zeitplan Sonntag, 23. April 2023
Infektionsschutzplan:
Aktuell gibt es keine aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die diese Veranstaltung betrifft. Sollte sich dies bis zur Veranstaltung jedoch ändern, tritt automatisch die an diesen beiden Tagen gültige Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft